Fingerprint-Tracking versucht, einen Nutzer ohne Cookie wiederzuerkennen – anhand einer Kombination technischer Merkmale wie Browserversion, Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Spracheinstellung und IP-Adresse.
Wozu es eingesetzt wird
Als Rückfallebene, wenn kein Cookie gesetzt werden konnte, und als Hilfsmittel bei der Fraud-Erkennung, weil auffällige Häufungen identischer Merkmale sichtbar werden.
Grenzen
Die Wiedererkennung ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage, kein Nachweis. Zwei Geräte mit identischer Konfiguration im selben Netz sind kaum zu unterscheiden; ein Update verändert den Fingerabdruck. Als alleinige Grundlage für eine Provisionszahlung ist das Verfahren deshalb angreifbar.
Rechtlich
Fingerprinting greift auf Endgeräteinformationen zu und ist datenschutzrechtlich mindestens so voraussetzungsvoll wie ein Cookie – siehe DSGVO im Affiliate-Kontext. Ob und wie ein Netzwerk es einsetzt, sollte man ausdrücklich klären.
