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Recht

Kennzeichnungspflicht / Werbekennzeichnung

Affiliate-Links sind Werbung und müssen als solche erkennbar sein.

Zuletzt bearbeitet am August 24, 2026

Ein Affiliate-Link ist Werbung: Der Publisher erhält eine Provision, wenn der Nutzer darüber kauft. Diese wirtschaftliche Verbindung muss für den Nutzer erkennbar sein – der kommerzielle Zweck einer Veröffentlichung darf nicht verschleiert werden.

Grundsatz

Die Kennzeichnung muss vor der Interaktion sichtbar sein, nicht erst im Impressum oder am Seitenende. Sie muss ohne Fachwissen verständlich sein und darf nicht durch Gestaltung untergehen. Sprachlich haben sich Formulierungen wie „Werbung“, „Anzeige“ oder ein erklärter Hinweis auf Provisionslinks etabliert; ein bloßes Sternchen oder ein englischer Kurzhinweis reicht in der Regel nicht.

Wen es betrifft

In erster Linie den Publisher, der veröffentlicht. Der Merchant hat trotzdem ein Interesse daran: Fehlende Kennzeichnung fällt auf die beworbene Marke zurück. Deshalb gehört die Pflicht zur Kennzeichnung ausdrücklich in die Programmbedingungen.

Besonderheit Social Media

Bei Creator-Kooperationen sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorgaben der jeweiligen Plattform zu beachten. Plattform-Kennzeichnungen ersetzen die rechtlich gebotene Kennzeichnung nicht automatisch.

Dieser Text ist eine Einordnung für die Programmpraxis und keine Rechtsberatung. Die konkrete Ausgestaltung sollte anwaltlich geprüft werden.