Affiliate-Tracking verarbeitet personenbezogene Daten: Klickzeitpunkte, Kennungen im Cookie, teilweise IP-Adressen und Bestelldaten. Damit gelten die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Wo es im Programm konkret wird
- Einwilligung. Tracking, das nicht technisch erforderlich ist, setzt in der Regel eine Einwilligung des Nutzers voraus – siehe Consent / TCF. Ohne Einwilligung fehlen Klicks und Sales; das ist kein Trackingfehler, sondern die Folge der Rechtslage.
- Transparenz. Die Datenschutzerklärung muss das eingesetzte Netzwerk und den Zweck der Verarbeitung benennen.
- Verträge. Zwischen Merchant und Netzwerk ist zu klären, in welcher Rolle die Verarbeitung erfolgt und welche Vereinbarung dafür nötig ist.
- Datensparsamkeit. An das Netzwerk gehört, was für Zurechnung und Abrechnung gebraucht wird – nicht der vollständige Kundendatensatz.
Auswirkung auf die Messung
Weil ein Teil der Nutzer nicht einwilligt, misst jedes Programm weniger, als tatsächlich passiert. Wer Zahlen zwischen Netzwerk, Shop und Webanalyse vergleicht, muss diese Lücke einkalkulieren, statt sie als Trackingproblem zu behandeln.
Einordnung für die Programmpraxis, keine Rechtsberatung. Die konkrete Ausgestaltung – insbesondere Rollen, Verträge und Einwilligungstexte – gehört anwaltlich geprüft.
