Affiliate Thinking S2E2 zu Gast Katja Schulz: Barrierefreie Webseiten – Pflicht oder Chance?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit eine gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit für viele Unternehmen. Doch ist Barrierefreiheit nur eine gesetzliche Pflicht – oder bietet sie echte Potenziale?

In dieser Folge von Affiliate Thinking spricht Alexander HollsteinKatja Schulz, zertifizierte Web Accessibility-Expertin (CPACC, IAAP), über Anforderungen, konkrete Tipps und strategische Vorteile barrierefreier Webseiten – speziell für Onlineshops, Dienstleister und Content-Seiten.

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Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Onlineshops so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von Behinderung, Alter oder technischen Hilfsmitteln.

„Barrierefreiheit heißt: Eine Website muss für alle Menschen zugänglich sein – ohne zusätzliche Hürden. Das betrifft viel mehr Nutzer, als viele denken.“
– Katja Schulz

Für wen ist Barrierefreiheit ab 2025 gesetzlich verpflichtend?

Das BFSG betrifft ab dem 28. Juni 2025:

  • Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden
  • Unternehmen mit mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Webseiten mit Verbraucherbezug (B2C), z. B. Shops, Buchungsformulare oder Kontaktformulare

Häufige Barrieren auf Webseiten

Typische digitale Barrieren, die Nutzer mit Einschränkungen ausschließen:

  • Fehlende Kontraste bei Texten und Bedienelementen
  • Keine Tastaturbedienbarkeit
  • Unstrukturierter HTML-Code (fehlende H1-H6-Reihenfolge)
  • Keine Alt-Texte bei Bildern
  • Automatisch abspielende Medien
  • Formulare ohne erkennbare Fehlermeldungen

Tools zur Barrierefreiheitsprüfung

Diese kostenlosen Tools helfen bei der ersten Analyse:

Welche Vorteile bieten barrierefreie Webseiten?

  • Höhere Reichweite durch bessere Usability
  • Bessere SEO durch strukturierte, maschinenlesbare Inhalte
  • Steigerung der Conversionrate
  • Zielgruppenansprache älterer Nutzer & Menschen mit Behinderung
  • Positives Markenimage durch Inklusion

So starten Unternehmen richtig

  1. Accessibility-Audit durchführen (intern oder mit externer Hilfe)
  2. Barrieren priorisieren und einen Umsetzungsplan erstellen
  3. Teams schulen (Redaktion, Entwicklung, Design)
  4. Pflicht-Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website veröffentlichen

Wichtig: Diese Erklärung dokumentiert den Status und geplante Maßnahmen – sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Inhalte verständlich und inklusiv gestalten

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Technik – auch Texte, Bilder und Videos spielen eine zentrale Rolle. Katjas Tipps:

  • Einfache, klare Sprache
  • Korrekt verwendete Überschriften (H1–H6)
  • Alt-Texte bei Bildern
  • Untertitel für Videos
  • Vermeidung von Fachjargon

Fazit: Jetzt handeln – nicht erst im Juni 2025

Barrierefreiheit wird Pflicht – aber wer jetzt beginnt, profitiert doppelt: Bessere UX, höhere Sichtbarkeit und rechtliche Sicherheit.

🔗 Mehr zu Katjas Arbeit: agentur-barrierefreie-website.de