Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit eine gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit für viele Unternehmen. Doch ist Barrierefreiheit nur eine gesetzliche Pflicht – oder bietet sie echte Potenziale?
In dieser Folge von Affiliate Thinking spricht Alexander HollsteinKatja Schulz, zertifizierte Web Accessibility-Expertin (CPACC, IAAP), über Anforderungen, konkrete Tipps und strategische Vorteile barrierefreier Webseiten – speziell für Onlineshops, Dienstleister und Content-Seiten.
🎥 Video zum Thema Barrierefreie Webseiten ansehen
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Onlineshops so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von Behinderung, Alter oder technischen Hilfsmitteln.
„Barrierefreiheit heißt: Eine Website muss für alle Menschen zugänglich sein – ohne zusätzliche Hürden. Das betrifft viel mehr Nutzer, als viele denken.“
– Katja Schulz
Für wen ist Barrierefreiheit ab 2025 gesetzlich verpflichtend?
Das BFSG betrifft ab dem 28. Juni 2025:
- Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden
- Unternehmen mit mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz
- Webseiten mit Verbraucherbezug (B2C), z. B. Shops, Buchungsformulare oder Kontaktformulare
Häufige Barrieren auf Webseiten
Typische digitale Barrieren, die Nutzer mit Einschränkungen ausschließen:
- Fehlende Kontraste bei Texten und Bedienelementen
- Keine Tastaturbedienbarkeit
- Unstrukturierter HTML-Code (fehlende H1-H6-Reihenfolge)
- Keine Alt-Texte bei Bildern
- Automatisch abspielende Medien
- Formulare ohne erkennbare Fehlermeldungen
Tools zur Barrierefreiheitsprüfung
Diese kostenlosen Tools helfen bei der ersten Analyse:
Welche Vorteile bieten barrierefreie Webseiten?
- Höhere Reichweite durch bessere Usability
- Bessere SEO durch strukturierte, maschinenlesbare Inhalte
- Steigerung der Conversionrate
- Zielgruppenansprache älterer Nutzer & Menschen mit Behinderung
- Positives Markenimage durch Inklusion
So starten Unternehmen richtig
- Accessibility-Audit durchführen (intern oder mit externer Hilfe)
- Barrieren priorisieren und einen Umsetzungsplan erstellen
- Teams schulen (Redaktion, Entwicklung, Design)
- Pflicht-Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website veröffentlichen
Wichtig: Diese Erklärung dokumentiert den Status und geplante Maßnahmen – sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Inhalte verständlich und inklusiv gestalten
Barrierefreiheit betrifft nicht nur Technik – auch Texte, Bilder und Videos spielen eine zentrale Rolle. Katjas Tipps:
- Einfache, klare Sprache
- Korrekt verwendete Überschriften (H1–H6)
- Alt-Texte bei Bildern
- Untertitel für Videos
- Vermeidung von Fachjargon
Fazit: Jetzt handeln – nicht erst im Juni 2025
Barrierefreiheit wird Pflicht – aber wer jetzt beginnt, profitiert doppelt: Bessere UX, höhere Sichtbarkeit und rechtliche Sicherheit.
🔗 Mehr zu Katjas Arbeit: agentur-barrierefreie-website.de